GESTALTUNGSPLÄNE
Mit dem Gestaltungsplan wird für ein bestimmtes Gebiet eine Spezialbauordnung aufgestellt, welche
von der Bau- und Zonenordnung abweicht. Mit ihm werden sowohl die Zahl, die Lage und die äusseren Abmessungen sowie die Zweckbestimmung und Nutzungsweise der Bauten bindend festgelegt.
Dies bedeutet, dass damit von der Regelbauweise abgewichen werden kann.
Der Hauptzweck des Gestaltungsplans besteht darin, eine besonders gute Überbauung, Gestaltung und Erschliessung zu ermöglichen und sicherzustellen, sowie Menschen und Umwelt vor Immissionen zu schützen.
Wir entwickeln Gestaltungspläne für den privaten und öffentlichen Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe:
-
umfassende Beratung
-
Ortsplanerische Überprüfung anhand von Baufeldern, Geschossigkeit, Baudichte etc.
-
Erschliessungsplanung
-
Parzellierungs- und Ausnützungsberechnungen
-
3D Studien
Gerne erarbeiten wir auch für Sie einen Bebauungsplan.